Lagerplatzordnung

Damit noch viele Gruppen ihre Unternehmungen und Freizeiten auf dem Platz verbringen können, sind folgende Punkte von allen Platzbenutzern zu beachten:

  1. Die Vermietung der Lagerplätze erfolgt nur an anerkannte Jugendverbände und Jugendpflege betreibende Vereine. Den Gruppen müssen je nach Teilnehmerzahl genügend erwachsene Leitungskräfte vorstehen.
  2. Die Lagerteilnehmer haben sich auf dem Platz und in Jägersburg so zu verhalten, dass anderen Lagerplatzbenutzern bzw. der Bevölkerung keine vermeidbaren Nachteile entstehen. Insbesondere ist ab 22.00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass andere Zeltplatzbenutzer und die Bevölkerung von Jägersburg nicht gestört werden. Die Nachtruhe ist ab 24.00 Uhr einzuhalten. (Vgl. 13))
  3. Das Benutzen von Lautsprecher und Verstärkeranlagen ist untersagt, da andere Gruppen und die Jägersburger Bevölkerung dadurch unnötig gestört werden. (Vgl. 13))
  4. Nächtliche “Überfallkommandos” u.Ä. werden nicht toleriert. Verstöße gelten als Hausfriedensbruch gegenüber dem Zeltplatzbetreiber. (Vgl. 13))
  5. Tiere (Hunde, u.Ä.) sind auf dem gesamten Zeltplatz nicht erlaubt. Eine Ausnahme machen wir nur bei ausgewiesenen Blindenhunden, die von einer hilfsbedürftigen Person benötigt werden.
  6. Das Abholzen von Bäumen und Sträuchern auf dem Platz ist untersagt. Der angrenzende Wald ist in Privatbesitz; auch dort ist das Fällen von Bäumen verboten. Gefahr der Strafverfolgung! Brennholzbeschaffung im Staatswald ist möglich. Bauholzbeschaffung in Absprache mit dem Platzwart bzw. der Forstbehörde.
  7. Der Lagerplatz ist so zu nutzen, dass auch spätere Gruppen noch Freude auf ihm haben können. Das Ausheben von Wassergräben um die Zelte ist nicht gestattet. Notwendigenfalls können kleine Sandwälle um die Zelte angelegt werden. Der Platz hat einen wasserdurchlässigen Sandboden und trocknet sehr schnell ab.
  8. Kraftfahrzeuge dürfen den Zeltplatz nicht befahren. Diese sind auf dem Parkplatz vor dem Zeltplatz abzustellen. Materialtransporte auf dem Platz werden mittels Handwagen oder Schubkarre ausgeführt. Das Fahrradfahren auf dem Lagerplatzgelände ist verboten.
  9. Die Anlage weiterer Feuerstellen ist nicht gestattet. Hochfeuer(koch)stellen dürfen in Absprache mit dem Platzwart angelegt werden.
  10. Die Wasch- und Toilettenanlage ist täglich durch die Gruppen zu reinigen. Die Reinigung erfolgt im Wechsel mit den anderen Gruppen.
  11. In den Waschbecken an und im Toilettenhaus ist das Geschirrspülen verboten. Hierfür sind besondere Becken bei den Küchenhäuschen vorhanden. Die üblichen Hygienevorschriften sind zu beachten.
  12. Bei Benutzung der Küchenhäuschen sind diese pfleglich zu behandeln. Die gründliche Schlussreinigung ist Pflicht.
  13. Bei Lagerabbau ist der Lagerplatz von jeglichem Unrat zu säubern. An die nachfolgenden Gruppen denken!
  14. Für Beschädigungen an Platzeinrichtungen und nicht beseitigte Verunreinigungen haftet der Verursacher bzw. der verantwortliche Gruppenleiter.
  15. Hält eine Gruppe bzw. deren Mitglieder die genannten Verhaltensregeln nicht ein, behält sich der Zeltplatzbetreiber Schadenersatz bzw. den sofortigen Verweis (hier insbesondere 2., 3. und 4.) der gesamten Gruppe vom Zeltlagerplatz vor. Im Fall des Verweises ist trotzdem der komplett gebuchte Lagerzeitraum bei voller Gruppenstärke zu bezahlen!
  16. Mit der verbindlichen Anmeldung wird diese Ordnung anerkannt. Bei späteren Abmeldungen entfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Kann wegen kurzfristiger Abmeldung keine Ersatzbelegung erfolgen, behält sich der Platzinhaber die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe der hälftigen Belegungsgebühr vor.

Homburg, im September 2022